Das Zusammenspiel von Klassenelternsprechern und Elternbeirat

In den Jahrgangstufen 5 bis 8 wählen die Eltern jeder Klasse einen Klassenelternsprecher und einen Stellvertreter für ein Schuljahr.

Die Klassenelternsprecher bilden zusammen mit dem Elternbeirat die Elternvertretung. Elternbeirat und Klassenelternsprecher stehen dabei in Kontakt zueinander, um sich wechselseitig über alle wesentlichen Angelegenheiten, die für ihre jeweilige Arbeit von Bedeutung sind, zu informieren.
Die Aufgaben der Klassenelternsprecher sind ausschließlich klassenbezogen und umfassen insbesondere:

  • organisatorische Fragen der Klasse und des Unterrichts
  • Durchführung von Veranstaltungen, die der Pflege und Förderung der Gemeinschaftsarbeit von Klasse und Elternhaus dienen, einschließlich der schulischen Freizeitgestaltung
  • Anträge und Wünsche an den Elternbeirat
  • die Einberufung von Klassenelternversammlungen